Technische Anforderungen (TA) Nr. 22a vom 17.03.2005
Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) definiert, dass die Einzelerzeugnisse der Serienfertigung mindestens den Bedingungen entsprechen, die in den „Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO“ vom 05.07.1973 unter Berücksichtigung der am 29.11.2003 in Kraft getretenen Fassung sowie dem Entwurf zur TA Nr. 22a vom 17.03.2005 aufgeführt sind.