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3M und RoHS
Bei 3M sind wir stolz auf unseren Ideenreichtum und unser innovatives Handeln. Aber unser Verantwortungsbewusstsein geht weit über die von uns angebotenen.Produkte und Dienstleistungen hinaus. Eine von 3Ms Kernkompetenzen ist es unser soziales und physisches Umfeld zu respektieren, denn das ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Geschäftsprozesses. Aus diesem Grund haben wir eine Richtung eingeschlagen, durch die wir garantieren können, dass unsere gesamte Bibliothekshardware der EU RoHS (European Union Restriction of Hazardous Substances) Richtlinie entspricht. Das ist jedoch nur eine von vielen Arten wie wir unsere Gesellschaft und die Zukunft unseres Planeten schützen.
Datenblatt
Was ist RoHS?
Die RoHS Richtlinie (EU Richtlinie 2002/95/EC), die am 1. Juli 2006 in Kraft getreten ist, ordnet an, dass elektrische und elektronische Produkte (EEE), die in der Europäischen Union (EU) auf den Markt kommen von nachfolgenden Substanzen nur geringe Mengen enthalten dürfen:
- Blei (Pb)
- Cadmium (Cd)
- Quecksilber (Hg)
- Sechswertiges Chrom (Cr6+)
- Polybromierte Biphenyle (PBB)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Diese Richtlinie ist auf die weltweiten Interessen, mit Bezug auf Gesundheits- und Umweltrisiken die mit dem Umgang, der Verarbeitung und Entsorgung von gefährlichen Substanzen im Zusammenhang stehen, ausgerichtet. Außerhalb der Europäischen Union haben einige Staaten wie China, Japan, Taiwan, Korea, Canada und Australien ihrer eigenen RoHS Richtlinien erarbeitet. Kalifornien hat ebenfalls seine eigene Version der europäischen RoHS Richtlinie entwickelt - den Electric Waste Recycling Act von 2003, kurz gesagt den SB20, der mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten ist. Zwanzig weitere Bundesstaaten in den USA haben bereits Gesetzesentwürfe für RoHS ähnliche Richtlinien.
RoHS konform bedeutet, dass das Produkt, oder Teile davon bestimmte Grenzwerte von den im Produkt enthaltenen homogenen Materialien nicht überschreiten, außer es handelt sich um Produkte, die von der RoHS Richtlinie ausgenommen sind. Für die angesprochenen Substanzen gelten folgende Richtwerte: (a) maximal 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle oder Polybromierte Diphenylether, oder (b) maximal 0,01 Gewichtsprozent Cadmium.
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