Haupt-Navigation Navigation Inhalt

Nicht klassifizierte Matten


Bei der Lagerung von keramischen Monolithen in Abgasanlagen werden hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Materialien gestellt. Die hier eingesetzten Stoffe müssen sehr elastisch und hitzefest sein, um auch noch nach vielen Jahren die Funktion des Abgaskatalysators sicherzustellen. Ein Versagen des Lagersystems würde Systemausfall bedeuten und somit das Nichteinhalten der in der Euro 4 Norm vorgeschriebenen Emissionswerte. Die hierdurch entstehenden Emissionen können zu einer erhöhten Gesundheitsgefährdung führen. Zur Herstellung der Lagermatten werden zurzeit relativ dünne Fasern oder Fasern mit einer hohen Biopersistenz (Halbwertszeit) eingesetzt. Lagermatten mit diesen Inhaltsstoffen können bei unsachgemäßer Handhabung gesundheitliche Schäden verursachen.

Sie sind in der Gefahrstoffverordnung in die Kategorien 2 oder 3 eingestuft. Um gesundheitlich unbedenklich zu sein, müssen Materialien, die zur Lagerung von Monolithen in Abgasanlagen eingesetzt werden, als "nicht klassifiziert" gelten. Das bedeutet, dass diese nachweisbar kein mögliches karzinogenes Potenzial enthalten dürfen. Für die Interam™ Lagerungsmatten gibt es derzeit zwei mögliche Lösungsansätze, um nicht als krebserregend (Kategorie 2) oder krebsverdächtig (Kategorie 3) eingestuft zu sein. Einerseits können die heute verwendeten Keramikfasern durch sogenannte AES Fasern (Alkali-Erdalkali-Silikatfasern) ersetzt werden, die die Kriterien für niedrige Biobeständigkeit erfüllen. Fasern dieser Art lösen sich im menschlichen Körper auf und sind hierdurch ungefährlich. Fasermatten, die auf dem Prinzip der Biolöslichkeit basieren, werden zurzeit untersucht und befinden sich in der Erprobungsphase kurz vor der Serienreife. Ein weiterer Lösungsansatz ist der Einsatz von Fasern mit großem Durchmesser. Hierzu müssen Fasern verwendet werden, die aufgrund ihres großen Durchmessers nicht eingeatmet werden und damit nicht in die Lunge gelangen können. Interam™ Matten dieser Art befinden sich derzeit in der Erprobungsphase für die Serienfertigung.

Generell gilt, dass im Einzelfall zu prüfen ist, welcher Ersatzstoff die beste technische Lösung darstellt. Hierbei ist es notwendig, die spezifischen Bedingungen während der Herstellung, des Einbaus in die Katalysatoren, des Betriebs der Fahrzeuge und des Recyclings zu betrachten.
Die Entscheidung für den Einsatz von Lagerungsmatten muss im Einzelfall getroffen werden. Dabei sind die toxikologische Beurteilung und die mögliche Exposition nicht allein von ausschlaggebender Bedeutung. Auch die technische und kommerzielle Eignung für die spezifische Anwendungssituation müssen in Betracht gezogen werden.

Überzeugen Sie sich selbst von dieser neuen Technologie. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontakt