Fahrzeuge, Container und Hindernisse, die aufgrund ihrer speziellen Einsatzbereiche bzw. speziellen Eigenschaften als besondere Gefahrenquelle gelten, sind mit retroreflektierenden Warnmarkierungen bzw. Kennzeichnungstafeln zu versehen. Diese retroreflektierenden Folien/Warnmarkierungen gehören zu den passiven lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug und unterliegen gesetzlichen Vorschriften.