Richtlinien und NormenIm April 2006 wurde die damals neue europäische Richtlinie 2003/20/EEC in nationales Recht umgesetzt. Nach dem neuen Recht darf der neue Grenzwert von 87dB(A) für das Gehör nicht mehr überschritten werden und der Gehörschutz muss bei einem Lärmpegel von 80 dB(A) oder mehr zur Verfügung gestellt werden. Bei einem Lärmpegel von 85dB(A) oder mehr ist der Gehörschutz zwingend notwendig. (Übersetzung) |